
Fördermittel für Solarthermische Anlagen
Die neuen Förderrichtlinien zum Marktanreizprogramm ab Januar 2012.
Nähere Informationen hierzu auf der Homepage http://www.bafa.de.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Solarkollektoranlagen auf Bestandsgebäuden
(im Bereich in der Innovationsförderung auch auf Neubauten) für verschiedene Anwendungsbereiche:
Basisförderung Solarkollektoranlagen
a. Die Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis einschließlich 40 m² Bruttokollektorfläche:
Die Förderung beträgt z.Z. (Stand 01.08.2012) 90 € je angefangenem m² Bruttokollektorfläche mindestens 1.500 Euro. Solarkollektoranlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung können keine Förderung erhalten (Ausnahme bei Innovationsförderung).
Die Mindestförderung gilt nicht für Luftkollektoren. Folgende Mindestvoraussetzungen bezüglich der Bruttokollektorfläche und des Wärmespeichervolumens (bezogen auf Wasser als Wärmespeichermedium) sind zu erfüllen und nachzuweisen:
Bei Vakuumröhren und Vakuumflachkollektoren: mindestens 7,0 m² und mindestens 50 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
Bei Flachkollektoren: mindestens 9,0 m² und mindestens 40 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche beträgt die Förderung für die ersten 40 m² 90 Euro je angefangenem Quadratmeter und für die darüber hinaus errichtete Bruttokollektorfläche 45 Euro je angefangenem Quadratmeter. Zusätzliche Fördervoraussetzung ist, dass die Anlagen Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung dienen und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je Quadratmeter Bruttokollektorfläche ausgestattet sind.
b. Erweiterung von Solarkollektoranlagen
Für die Erweiterung von bereits in Betrieb genommenen Solarkollektoranlagen um bis zu 40 m² Kollektorfläche beträgt die Förderung 45 Euro je zusätzlich installiertem Quadratmeter Bruttokollektorfläche. Voraussetzung hierfür ist, dass die Anlage nach der Erweiterung der kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizungsunterstützung dient.
c. Solarkollektoranlagen für die Warmwasserbereitung
Solarkollektoranlagen für die ausschließliche Warmwasserbereitung sind nur im Rahmen der Innovationsförderung förderbar (z.B. große Solarkollektoranlagen auf Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten oder auf Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche, die im Rahmen der Innovationsförderung förderbar sind).
Nähere Informationen finden Sie unter www.bafa.de