
Fördermittel für Solarthermische Anlagen
Die neuen Förderrichtlinien zum Marktanreizprogramm ab Januar 2012. Nähere Informationen hierzu auf der Homepage http://www.bafa.de.
Für folgende Anlagen wird ab sofort keine Förderung mehr gewährt
• Anlagen, die in Neubauten errichtet werden
• Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen
• luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel
Basisförderung Solarkollektoranlagen
a) Die Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis einschließlich 40 m² Bruttokollektorfläche:
Die Förderung beträgt z.Z. (Stand 01.01.2012) 90 € je angefangenem m² Bruttokollektorfläche. Solarkollektoranlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung können keine Förderung erhalten (Ausnahme s. Nr. 8.3 i.V.m. 12.1.3).
b) Die Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je m² Bruttokollektorfläche:
Die Förderung beträgt
- für die ersten 40 m² 90 € je angefangenem m² Bruttokollektorfläche,
- für die darüber hinaus errichtete Bruttokollektorfläche 45 € je angefangenem m² Bruttokollektorfläche.